Bei einem hohen Punktestand ist Ihr Führerschein in Gefahr! Spätestens bei 18 Punkten im VZR Flensburg wird die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen. Frühestens nach sechs Monaten können Sie dann Ihren Führerschein zurück bekommen.
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Nach einer Alkoholfahrt oder einem anderen Verkehrsstraftat wird zumeist der Führerschein für lange Zeit entzogen. Nach § 69 Abs. 7 des Strafgesetzbuches kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, wenn sich "Grund zu den Annahme" ergibt, "dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist".
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Für ein positives Gutachten muss man manchmal - nicht immer - den Nachweis einer Alkohol- und/oder Drogenabstinenz erbringen. Zunächst besprechen wir mit Ihnen, ob Sie überhaupt abstinent leben müssen und ob Sie dafür einen Abstinenznachweis brauchen.
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Das Bestehen der MPU ist nach wie vor eine große Hürde: So erhielten im Jahr 2007 beispielsweise nur ca. 40% der mehrfach alkoholauffälligen Kraftfahrer ein positives Gutachten.
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